KINDERSCHUTZKONZEPT

 

Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt

 

Jedes Kind hat das Recht, frei von jeglicher Gewalt aufzuwachsen. 

Kinder und Jugendliche sollen nicht nur die Familie, sondern auch die Schule als sicheren Ort erleben. Mit diesem Kinderschutzkonzept setzt das BRG/BORG Klagenfurt verbindliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Schule. Die Standards beziehen sich auf den Bereich der Prävention, der Risikoanalyse sowie der Maßnahmen im Verdachtsfall.

Prävention

 Präventionsschulungen

Um Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu erwerben und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle LehrerInnen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren an einer einschlägigen Fortbildung teil.

Personalauswahl und -begleitung

  • Es werden am Standort nur Personen beschäftigt, die durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben, dass sie nicht rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind.
  • In Bewerbungsgesprächen wird das Thema sexualisierte Gewalt aufgegriffen.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich für den Schutz von Kindern und Jugend zu sorgen.
  • Für den jeweiligen Arbeitsbereich werden klare Regeln als arbeitsfeldspezifischer Verhaltenskodex erstellt, die ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur sicherstellen.
  • Es gibt Beratungs- und Beschwerdewege, die den Kindern und Jugendlichen bekannt sind.
  • Es gibt ein Verfahren zum Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger.
  • Die jeweiligen Präventionsmaßnahmen sind fester Bestandteil des Qualitätsmanagements.
  • Die auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen angelegte pädagogische Prävention orientiert sich an den Präventionsgrundsätzen: 
    • Mein Körper gehört mir!
    • Ich vertraue meinem Gefühl.
    • Ich habe ein Recht, Nein zu sagen.
    • Schlechte Geheimnisse darf ich weitererzählen.
    • Ich habe ein Recht auf Hilfe.
    • Keiner darf mir Angst machen!
    • Bei Missbrauch habe ich keine Schuld.

Mädchen und Jungen sollen eine Erziehung erfahren, die diesen Botschaften in ihrem Leben Raum gibt und gerecht wird, ohne sie mit der alleinigen Verantwortung für ihren Schutz zu belasten.

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Mobbing, Diskriminierung, Verächtlichmachung, Ausgrenzung und anderen Formen psychischer Gewalt

a) Verhaltenskodex der Anlage A der Kinderschutz-VO 2024, BGBl. 126/2024

 

Anlage A 

Verhaltenskodex 

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten, 

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang, 
  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

 

b) Hausordnung des BRG/BORG:

Vereinbarung

In der Oberstufe ist es möglich, anstelle einer Hausordnung, eine Vereinbarung mit SchülerInnen, Erziehungsberechtigten und LehrerInnen abzuschließen.

Im Hinblick auf ein Schulklima, das zu einem reibungslosen Ablauf zwischen SchülerInnen, Erziehungsberechtigten und LehrerInnen beiträgt, sind wir einverstanden, folgende Verhaltensregeln zu beachten.

Alle drei Vertragspartner gehen miteinander höflich und rücksichtsvoll um!

SchülerInnen:

  • Es ist in unserem eigenen Interesse, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Wir verpflichten uns, unser Fernbleiben und Zuspätkommen zu begründen. Wenn wir uns vor Unterrichtsende abmelden müssen, so kontaktieren wir zuerst den Klassenvorstand/die Klassenvorständin und dann den/die KlassenlehrerIn der folgenden Stunde. In weiterer Folge: KV-StellvertreterIn, AdministratorIn, Direktor.
  • Wir wollen unseren Arbeitsbereich so in Ordnung halten, dass wir uns alle darin wohlfühlen. Bei Beschädigungen des Inventars regeln wir als Klassengemeinschaft die Begleichung des Schadens, in Einzelfällen können SchülerInnen zur Schadenstilgung herangezogen werden.
  • Weiters ist es für uns selbstverständlich, keine Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, in die Schule mitzubringen.
  • Handys schalten wir während der Unterrichtszeit ab (Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses/SGA vom 17.5.2011).
  • Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden! Daher gilt auch in unserer Schule und in den zur Schule gehörenden Außenanlagen absolutes Rauchverbot!
  • Wir verzichten in der Schule und auf Schulveranstaltungen einvernehmlich auf Alkohol und Drogen.
  • Bei Problemen können wir uns jederzeit an den/die KlassenlehrerIn, den Klassenvorstand/ die Klassenvorständin, die Schülerberaterin, den Administrator oder den Direktor wenden.
  • Selbstverständlich verhalten wir uns innerhalb unserer Klassengemeinschaft kollegial und unterstützen MitschülerInnen, die Probleme haben.
  • Es ist uns klar, dass ein Bruch der Verhaltensregeln dieser Vereinbarung zu folgenden Konsequenzen führt:
    1. Zurechtweisung
    2. Nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten
    3. Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten mit KV bzw. Direktor
    4. Verwarnung durch KV bzw. Direktor
    5. Androhung des Ausschlusses
    6. Antrag auf Ausschluss und Behandlung durch die zuständige Behörde

 

Erziehungsberechtigte:

  • Wir bemühen uns, aktives Interesse an der Schullaufbahn des Jugendlichen zu zeigen und im Sinne einer gut funktionierenden Schulpartnerschaft regelmäßig Kontakt mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin bzw. den KlassenlehrerInnen zu halten (Sprechstundenliste, Elternsprechtag, Elternverein).
  • Es ist für KlassenvorständInnen und FachlehrerInnen hilfreich, über private oder schulische Schwierigkeiten oder besondere Neigungen der SchülerInnen Bescheid zu wissen. Ein rechtzeitig geführtes Gespräch kann oft vielen Problemen vorbeugen oder sie lösen.
  • Wir verpflichten uns, den SchülerInnen Entschuldigungen rechtzeitig und in geeigneter Form mitzugeben.
  • Bei Absenzen des Sohnes/der Tochter verständigen wir unverzüglich die Schule (Sekretariat, Klassenvorstand/Klassenvorständin).

LehrerInnen:

  • Wir verpflichten uns, die SchülerInnen des BRG/BORG als gleichwertige Partner zu behandeln.
  • Wir stehen auch außerhalb unserer Sprechstunde, falls dringend notwendig, SchülerInnen und Erziehungsberechtigten für Auskünfte oder beratende Gespräche zur Verfügung.
  • Der Klassenvorstand/die Klassenvorständin ist bereit, erster Ansprechpartner bei Problemen zu sein.
  • Wir verpflichten uns, unseren Unterricht gemäß der aktuellen Gesetzeslage zu gestalten.
  • Nach Möglichkeit wirken wir unterstützend bei Schulveranstaltungen
  • Wir bemühen uns, unseren Unterricht so zu gestalten, dass wir das Interesse der SchülerInnen wecken, um die geforderten Lernziele zu erreichen.

 

Beschwerdemanagement, Interventionsplan und Fallmanagement
 

Es gelten folgende Regelungen über den Umgang mit möglichen Fällen von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt:

  1. Ein Verdacht auf eine Kindesschutzverletzung muss einem Mitglied des Kinderschutzteams (KST) gemeldet werden. Die kontaktierte Person füllt das Meldeformular aus. 
  2. Innerhalb von 48 Stunden ruft der Leiter des KST dieses zusammen.
  3. Das KST analysiert den Fall und veranlasst, falls notwendig, nächste Schritte zur weiteren internen Prüfung, wobei auch erläutert wird, wie der Schutz des Kindes zu gewährleisten und wie mit der verdächtigten Person umzugehen ist.
  4. Während der anfänglichen Untersuchung werden den Personen, gegen die Bedenken betreffend physische bzw. sexuelle Gewalt vorgebracht wurden, der weitere Zugang zu Kindern bis zur Klärung des Verdachts untersagt, um eine unparteiische Untersuchung ohne unzulässige Beeinflussungen zu ermöglichen.
  5. Ist der Verdachtsfall unbegründet, wird der Fall abgeschlossen und es werden sämtliche in diesem Zusammenhang erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten der Beteiligten gelöscht. Alle beteiligten Personen werden informiert.
  6. Wird der Verdacht bestätigt, werden weitere Untersuchungen aufgenommen.
    1. Liegt eine konkrete Verfehlung im Sinne der Kindesschutzrichtlinie vor, jedoch ohne strafrechtliche Relevanz, werden je nach Rolle der betroffenen Person arbeitsrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.
      Der Abschlussbericht wird archiviert. Alle personenbezogenen Daten darin werden gelöscht, um auch den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person Rechnung zu tragen. 
    2. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat, sind unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Ein Mitglied des Vorstands fungiert in Abstimmung mit dem Kindesschutzausschuss als Ansprechperson für die Polizei. Das KST verfolgt und dokumentiert die weitere Bearbeitung des Falls. Nach dem Urteil durch ein Gericht wird der Fall abgeschlossen und archiviert; die beteiligten Personen werden darüber informiert. Alle personenbezogenen Daten werden gelöscht.

 

Partizipationselemente von Kindern und Jugendlichen

Die Schule ist bemüht, den Schüler*innen eine größtmögliche Mitsprache und Teilhabe zu ermöglichen. Dies gilt im Besonderen für die Belange des Kinderschutzes.

Die Schüler*innen werden in angemessener Form und verständlicher Sprache über das Beschwerdemanagement sowie das KST informiert. Es wird sichergestellt, dass die Schüler*innen erfahren und erleben, dass Grenzverletzungen nicht toleriert werden und dass sie gehört werden. Telefonnummern und (Mail-)Adressen der schutzbeauftragten Personen sowie externe Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche werden entsprechend sichtbar gemacht.

 

Dokumentation und Weiterentwicklung

Das Kinderschutzkonzept ist ein work in progress, das ständiger Überprüfung und Weiterentwicklung bedarf. Das KST trifft sich mindestens einmal im Semester und tauscht sich strukturiert aus. Alle Team-Mitglieder informieren sich gegenseitig über Neuerungen betreffend Kinderschutz sowie über relevante Angebote und Fortbildungen. 
Das Kinderschutzkonzept wird spätestens alle drei Jahre evaluiert, wobei eine neue Risikoanalyse vorgenommen wird.

 

Kinderschutzteam

Dir. Mag. Michael Seher Direktor
Dr. Simone Hyden-Krassnitzer Schulärztin
Mag. Esther Nott Jugendcoach
Lisa Klocker, BSc MSc Schulpsychologin

Kontaktadressen

DELFI Kärnten 05 / 7006 / 9999 www.kisz-ktn.at
Fachstelle Kinderschutz AdKL 05 / 50536 / 14650 www.kinderschutz.ktn.gv.at
Kinder- und Jugendhilfe 0463/537-4841 jugend@klagenfurt.at